Vorrangige finanzielle Leistungen (vor Stiftungsleistungen)
Stiftungsleistungen werden nachrangig gewährt. Vorrangige Ansprüche sind daher zuvor geltend zu machen, zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Unterhalt
- Unterhaltsvorschuss
- Elterngeld
- Muterschaftsgeld
- BAföG
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Ansprüche auf vorrangige Leistungen werden in den Beratungsstellen geprüft.
Stand: Juli 2020