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Rechtsform und Organe


Die „Stiftung Hilfe für die Familie“ ist bürgerlich-rechtlich verfasst und von unmittelbar staatlicher Einwirkung frei. Alle Entscheidungen der Stiftung zur Leistungsgewährung erfolgen jedoch auf der Grundlage von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen, mit denen das Ziel verfolgt wird, eine nach denkbaren Möglichkeiten gerechte Verteilung der begrenzt vorhandenen Mittel zu gewährleisten.
 
Die Arbeit der Stiftung ist zudem einem mehrschichtigen Kontrollsystem unterworfen. Neben dem aufsichtsführenden Kuratorium prüfen Rechnungshof und jährlich Wirtschaftsprüfer sowie von Gesetzes wegen die Stiftungsaufsicht das Geschäftsgebaren. Trotz dieser notwendigen Kontrollinstanzen sind die Stiftungsorgane in ihren Entscheidungen frei und können im Rahmen der Satzung unbeeinflusst handeln. Das ist auch notwendig, denn es war Zielsetzung der Stifter, mit der Stiftung direkte und unbürokratische Hilfen in Notlagen zu ermöglichen.
 
Organe der Stiftung sind
 
> das Kuratorium
> der Vorstand.



        
 
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