Vorstand
Der Vorstand der Stiftung wird durch das Kuratorium für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einer dritten Person. Dem Vorstand obliegt nach der Satzung die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
- die Anlage und Verwaltung des Stiftungskapitals,
- die Überprüfung der Vergabe der Erträgnisse aus dem Stiftungskapital,
- die Überprüfung der Vergabe der Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
- die jährliche Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Erstellung eines Prüfberichts, der sich auf die Erhaltung des Stiftungskapitals und die satzungsmäßige Verwendung der Erträge erstrecken muss,
- die Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts beim Kuratorium.
- die Anstellung und Überwachung des Geschäftsführers.
Mitglieder des Vorstandes

Reinald Purmann
Vorsitzender

Dr. Heide-Rose Brückner
stellvertretende Vorsitzende

Nicole Hofmann