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Wann ist eine außergewöhnliche Notlage gegeben?

Neben den eingangs aufgezählten Fällen von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Eintritt einer Behinderung, Trennung bzw. Scheidung, Todesfall, oder Wohnungsverlust ist eine außergewöhnliche Notlage z. B. bei Kindern anzunehmen, die wegen einer schweren Krankheit (z. B. Krebs, Aids) oder Behinderung der besonderen Fürsorge und Hilfe bedürfen, insbesondere wenn noch andere Geschwister in der Familie leben.

 



        
 
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