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Das Antragsverfahren über eine Beratungsstelle

Das Verfahren, mit welchem eine Familie in Not Unterstützung durch die Stiftung beantragen kann, entspricht inhaltlich demjenigen Verfahren, welches im Unterpunkt Schwangere in Not dargestellt worden ist.

 

Wenn Sie näheres zum Antragsverfahren wissen wollen, klicken Sie bitte hier

 



        
 
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