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Hinweise zur Verwendung der bewilligten Mittel und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung

Eine Ihnen bewilligte Hilfe darf nur für den genehmigten Zweck ausgegeben werden. Andere Anschaffungen, auch wenn sie im Einzelfall sinnvoll erscheinen, dürfen davon nicht bezahlt werden. In Zweifelsfällen und bei weiteren Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte vorher an Ihre Beratungsstelle oder während der Sprechstunden an die Mitarbeiter der Stiftung.

 

Die Ausgaben für den bewilligten Zweck müssen Sie durch die Übersendung gut lesbarer Fotokopien der Kaufbelege nachweisen. Der einzelne Beleg muss erkennen lassen, welcher Gegenstand erworben wurde. Sofern das aus dem Kassenzettel nicht eindeutig hervorgeht, lassen Sie sich bitte eine eindeutige Rechnung ausstellen. Weiterhin müssen auf dem Beleg die Firma oder der Privat-Verkäufer mit Namen und vollständiger Adresse, das Verkaufsdatum und die vollständige Bezahlung der Ware erkennbar sein.

 

Bei einem Kauf von Gegenständen aus zweiter Hand (zum Beispiel von Privatpersonen) achten Sie bitte darauf, dass alle zuvor genannten Angaben auch auf handschriftlich erstellten Quittungen vermerkt werden.

 

Wenn Sie Waren aus einem Katalog bestellen, benötigen wir neben der Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins zusätzlich den Nachweis der vollständigen Bezahlung. Diesen Nachweis können Sie bei einer Banküberweisung beispielsweise durch Vorlage der Kopie des Kontoauszuges erbringen.

 

Es werden grundsätzlich nur Belege für Käufe anerkannt, die nach der Bewilligung der Hilfe durch die Stiftung getätigt wurden. Lediglich in Ausnahmefällen und bei besonderer Begründung können auch Käufe anerkannt werden, die in der Zeit zwischen Antragsstellung und Bewilligung getätigt worden sind.

 

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass jeder bewilligte Betrag nur für den genehmigten Zweck ausgegeben werden darf.

 

Falls Sie die Hilfen nicht für den bewilligten Zweck ausgegeben oder den Nachweis über eine zweckentsprechende Mittelverwendung nicht in der beschriebenen Form erbracht haben, müssen wir die Beträge zurückfordern. Den damit verbundenen Ärger und den Verlust der bereits bewilligten Hilfen können Sie sich ersparen, wenn Sie uns die notwendigen Nachweise erbringen. Bedenken Sie, dass wir selbst auch nachweisen müssen, die uns zur Verfügung gestellten Mittel ordnungsgemäß und zur Unterstützung von Familien in Notlagen verwandt zu haben.

 

Bei allen auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte wieder an Ihre Beratungsstelle.

 



        
 
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