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Ziel und Zweck der Stiftung

Ziel und Zweck der „Stiftung Hilfe für die Familie“ sind materielle Hilfen für Schwangere und Familien, die sich in einer Notlage befinden.

Laut Satzung wird der Stiftungszweck verwirklicht durch Bereitstellung finanzieller Hilfen für

  1. Familien (einschließlich Alleinerziehender) mit mindestens einem in wirtschaftlicher Hinsicht unselbstständigen Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt,
  2. werdende Mütter mit dem Ziel, ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft und die spätere Pflege und Erziehung des Kindes zu erleichtern, wenn sie hilfebedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sind oder wenn, ohne dass Hilfebedürftigkeit vorliegt, die eheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft oder der Zusammenhalt der Familie durch eine Notlage gefährdet oder bei einer werdenden Mutter durch eine Konfliktsituation der Schutz des ungeborenen Lebens nicht mehr gewährleistet ist.

Leistungen der Stiftung setzen voraus, dass eine Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Art und Höhe der Leistung richten sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall.

Die Gewährung auch von geringen Finanzhilfen kann erst erfolgen, wenn die Hilfesuchenden sich in eine anerkannte Beratungsstelle begeben haben und die Beratungsstelle nach einem persönlichen Gespräch das Hilfegesuch befürwortet. Die Beratung betrifft dabei nicht allein finanzielle Fragen, sondern soll in der Regel den gesamten Problembereich der Hilfesuchenden umfassen.

> Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie hier.

Gefördert durch die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie



        
 
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