Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Stiftung
- Sie haben eine Hauptwohnung in Berlin.
- Ihre Notlage ist hinreichend nachgewiesen und begründet und kann mit einer finanziellen Unterstützung nachhaltig beseitigt bzw. gelindert werden.
- Sie dürfen nur einen Antrag auf Unterstützung durch die Stiftung zur Überwindung der Notlage stellen. Ein Doppelantrag kann zur völligen Versagung von Hilfen führen.
- Anderweitige Hilfen sind nicht gegeben.
- Die Beratungsstelle befürwortet ihren Antrag.
Bitte beachten Sie, dass auf die Gewährung von Leistungen der Stiftung kein Rechtsanspruch besteht.