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Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Stiftung

  • Sie haben eine Hauptwohnung in Berlin.
  • Ihre Notlage ist hinreichend nachgewiesen und begründet und kann mit einer finanziellen Unterstützung nachhaltig beseitigt bzw. gelindert werden.
  • Sie dürfen nur einen Antrag auf Unterstützung durch die Stiftung zur Überwindung der Notlage stellen. Ein Doppelantrag kann zur völligen Versagung von Hilfen führen.
  • Anderweitige Hilfen sind nicht gegeben.
  • Die Beratungsstelle befürwortet ihren Antrag.

Bitte beachten Sie, dass auf die Gewährung von Leistungen der Stiftung kein Rechtsanspruch besteht.

 



        
 
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