Schuldenübernahme
In besonderen Fällen können auf Befürwortung einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle Schulden bzw. Schuldzinsen übernommen oder für deren Tilgung ein zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Darlehen dürfen jedoch nur übernommen werden, wenn die wirtschaftliche Notlage nur vorübergehend ist, durch die Rückzahlung keine Hilfebedürftigkeit entsteht und die Tilgung erkennbar innerhalb von 6 Monaten aufgenommen werden kann. Die Schuldnerberatungsstelle überwacht und überprüft den durch die Stiftung erbrachten Mitteleinsatz und bestätigt das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen.