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Verfahren nach der Bewilligung

Hat die Stiftung Ihren Antrag bewilligt und Ihnen finanzielle Mittel gewährt, dürfen diese Mittel von Ihnen nur für den bewilligten Zweck verwendet werden.

 

Bei Unterstützung in der Schwangerschaft kann die Stiftung Ihnen Hilfen für die Anschaffung der Erstausstattung Ihres Kindes sowie für Schwangerenbekleidung bewilligen.

 

Wenn Sie Geld für eine derartige Hilfe von uns erhalten haben, benötigen wir nach der Geburt Ihres Kindes eine gut lesbare Kopie der Geburtsurkunde. Sollten Sie uns die Kopie der Geburtsurkunde nicht zusenden, müssen wir die bewilligten Gelder zurückfordern – auch wenn Sie das Geld für Ihr Kind ausgegeben haben.

 

Wir bitten Sie zudem, die Belege über die Einkäufe (Quittungen etc.) mindestens 6 Monate aufzuheben, da wir uns vorbehalten müssen, in Zweifelsfällen und bei Stichproben die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu überprüfen. Die Belege werden dann gesondert von Ihnen angefordert.

 



        
 
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